Sehr geehrte Studierende!
Wir freuen uns, Ihnen bekanntgeben zu dürfen, dass sich Studierende, die im Studienjahr 2025/26 an der GMPU in einem ordentlichen Bachelor- oder Masterstudium eingeschrieben sind/waren, für die nachfolgend angeführten Leistungsstipendien bewerben können. Mehrfachbewerbungen sind möglich, bei Auswahl wird jedoch nur ein Stipendium zuerkannt.
Diese Stipendien werden einmal pro Studienjahr ausgeschrieben und durch das zuständige Organ gemäß den Satzungen der Gustav Mahler Privatuniversität für Musik vergeben. Auf die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

Für alle Leistungsstipendien gilt:

Bewerbungsfrist: 31.10.2026 

Bewerbung formlos an studiendekanate@gmpu.ac.at

Es ist klar kenntlich zu machen, für welche Widmung von Leistungsstipendium die Bewerbung erfolgt!

Zu erbringende Studiennachweise:

  • Studienerfolgsnachweis für das Wintersemester 2025/26 mit einer Mindestanzahl von 30 ECTS sowie
  • Studienerfolgsnachweis für das Sommersemester 2026 mit einer Mindestanzahl von 30 ECTS

Anerkannte Leistungen (Anrechnungen) können nicht berücksichtigt werden.

Kriterien zur Auswahl der Stipendien:

Notendurchschnitt im Studienjahr 2025/26 nicht schlechter als 2,0; 

Ebenso darf die Mindeststudiendauer zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht überschritten worden sein (Bachelor: 8 Semester + 1 Toleranzsemester; Master: 4 Semester + 1 Toleranzsemester)

Anzahl & Art: 12 Leistungsstipendien

Widmung: Anerkennung hervorragender Studienleistungen

Höhe: Je 955 

Dieses Leistungsstipendium dient der Anerkennung hervorragender Studienleistungen. Berücksichtigt werden alle Leistungen, die im Studienjahr 2025/26 erbracht wurden (Zeitraum: 01.10.2025 -30.09.2026). Die Reihung für die Vergabe des Stipendiums basiert auf dem besten Notendurchschnitt. Sechs Stipendien sind für den Studiengang IGP und sechs für den Studiengang MAK vorgesehen.


Anzahl & Art: 4 Leistungsstipendien

Widmung: Exzellente Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten)

Höhe: Je 955 

Die Beurteilung der Bachelorarbeit bzw. Präsentation und Kolloquium (bzw. Lecture Recital) zur Masterarbeit muss im Studienjahr 2025/26 stattgefunden haben. Zwei Stipendien werden für eine wissenschaftliche und zwei für eine künstlerisch-wissenschaftliche Abschlussarbeit vergeben. Der Prüfungsausschuss für wissenschaftliche bzw. künstlerisch-wissenschaftliche Arbeiten entscheidet über die Reihung für die Vergabe des Stipendiums, die dem zuständigen Organ zur Vergabe der Stipendien vorgelegt wird.

Zusätzlich geforderte Bewerbungsbeilage: Beilage der Note der Abschlussarbeit


Die Stipendien werden voraussichtlich im Januar 2027 vergeben!

Nur vollständige, korrekt eingebrachte und die Ausschreibungskriterien erfüllende Bewerbungen können berücksichtigt werden!