Sehr geehrte Studierende!

Wir freuen uns, Ihnen bekannt geben zu dürfen, dass sich Studierenden, die im Studienjahr 2023/24 an der GMPU in einem ordentlichen Bachelor- oder Masterstudium eingeschrieben waren, für die nachfolgenden Leistungsstipendien bewerben können. MehrfachBewerbungen sind möglich, bei Auswahl wird aber nur ein Stipendium zuerkannt.

Diese Stipendien werden einmal pro Studienjahr ausgeschrieben und durch das zuständige Organ laut Satzung vergeben. Für die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

Mit freundlichen Grüßen,

Univ.Prof. Jakob Gruchmann , Vizerektor für Lehre

Univ.Prof. Bianca Schuster, Studiendekanin für MAK

Dipl.-Päd. Dieter Bucher, Prof., Studiendekan für IMP


Für alle Leistungsstipendien gilt:

Bewerbungsfrist: 18.11.2024, jeweils formlos an studiendekanate@gmpu.ac.at (Es ist klar kenntlich zu machen, für welche Widmung von Leistungsstipendium die Bewerbung erfolgt!)

Zu erbringende Studiennachweise: Studienerfolgsnachweis, der in beiden Semestern des Studienjahres 2023/24 eine Mindestanzahl von jeweils 30 ECTS nachweist. Anerkannte Leistungen können nicht berücksichtigt werden.

Kriterien zur Auswahl der Stipendien: Notendurchschnitt im Studienjahr 2023/24 nicht schlechter als 2,0

Die Stipendien werden spätestens im Jänner 2025 vergeben!

  • Anzahl & Art: 6 Leistungsstipendien
  • Widmung: Anerkennung hervorragender Studienleistungen
  • Höhe: Je 750 €

Dieses Leistungsstipendium dient der Anerkennung hervorragender Studienleistungen. Berücksichtigt werden alle Leistungen, die im Studienjahr 2023/24 erbracht wurden (Zeitraum: 01.10.202330.09.2024). Die Reihung für die Vergabe des Stipendiums basiert auf dem besten Notendurchschnitt. Drei Stipendien werden im Studiengang IGP und drei im Studiengang MAK vergeben.


  • Anzahl & Art: 4 Leistungsstipendien
  • Widmung: Exzellente Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten)
  • Höhe: Je 750 €

Die Beurteilung der Bachelorarbeit bzw. Präsentation und Kolloquium (bzw. Lecture Recital) zur Masterarbeit muss im Studienjahr 2023/24 stattgefunden haben. Zwei Stipendien werden für eine wissenschaftliche und zwei für eine künstlerisch-wissenschaftliche Abschlussarbeit vergeben. Der Prüfungsausschuss für wissenschaftliche bzw. künstlerisch-wissenschaftliche Arbeiten entscheidet über die Reihung für die Vergabe des Stipendiums, die dem zuständigen Organ zur Vergabe der Stipendien vorgelegt wird.

Zusätzlich geforderte Bewerbungsbeilagen: Beilage der Note der Abschlussarbeit, Bestätigung der Betreuungsperson (Erstgutachter*in) über den ausgezeichneten Inhalt der Abschlussarbeittliche bzw. künstlerisch-wissenschaftliche Arbeiten entscheidet über die Reihung für die Vergabe des Stipendiums, die dem zuständigen Organ zur Vergabe der Stipendien vorgelegt wird.

Zusätzlich geforderte Bewerbungsbeilagen: Beilage der Note der Abschlussarbeit, Bestätigung der Betreuungsperson (Erstgutachter*in) über den ausgezeichneten Inhalt der Abschlussarbeit