Kundmachung der Wahl der Institutsvorständin bzw. des Institutsvorstandes Jazz-Pop der Gustav Mahler Privatuniversität für Musik (Pkt. 2.16 § 21 Abs. 1 des Satzungsentwurfs).
Aufgrund der derzeit gültigen Versammlungsbeschränkungen wird die Wahl – die im Rahmen einer Institutskonferenz abzuhalten wäre – in Form einer Briefwahl im Sinne der Punkte 5.3.3, § 2 Abs. 1 und 5.3.9, § 10 des Satzungsentwurfes durchgeführt.
Die Auswertung des Wahlergebnisses findet am Montag, dem 31.01.2022 um 11:00 Uhr in Anwesenheit einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters des Rektorats im Büro der Institutsvorständ*innen statt.
Die Wahl wird im Sinne der unter Pkt. 5.3. des Satzungsentwurfes geregelten Wahlordnung wie folgt durchgeführt:
1.) Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Lehrenden des Instituts Jazz-Pop, die am Stichtag und am Wahltag bei der Gustav Mahler Privatuniversität für Musik beschäftigt sind. Aktiv wahlberechtigt ist weiters das von der Studierendenvertretung in die Institutskonferenz entsandte Mitglied.
2.) Als der für das aktive und passive Wahlrecht maßgebliche Stichtag wird der Tag der Kundmachung der Wahl am schwarzen Brett und der Veröffentlichung auf der Website der Gustav Mahler Privatuniversität für Musik festgesetzt.
3.) Das Wähler*innenverzeichnis ist der Wahlkundmachung angeschlossen. Einwendungen gegen das Wähler*innenverzeichnis können von jedem bzw. jeder bei der Gustav Mahler Privatuniversität für Musik Beschäftigten bis spätestens 10.01.2022 beim interimistischen Institutsleiter Max Grosch unter max.grosch@gmpu.ac.at schriftlich eingebracht werden. Verspätet eingelangte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.
4.) Wahlvorschläge sind schriftlich unter max.grosch@gmpu.ac.at bis spätestens 17.01.2022 einzureichen. Verspätet eingebrachte Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Vor Unterbreitung eines Wahlvorschlages ist das Einverständnis des bzw. der Vorgeschlagenen einzuholen.
5.) Die zur Wahl zugelassenen Wahlvorschläge werden am 18.01.2022 allen Wahlberechtigten per Email zur Kenntnis gebracht.
6.) Den Wahlberechtigten wird frühestens am 18.01.2022 der offizielle Stimmzettel samt Kuvert (Wahlkarte) postalisch zugesandt. Die Briefwahl ist gültig, wenn der Stimmzettel im verschlossenen Kuvert spätestens zu Beginn der Wahlversammlung am 31.01.2022 im Institut Jazz-Pop eingelangt ist.
7.) Gültig sind nur Stimmzettel, aus denen ein eindeutiger Wählerwille für einen Wahlvorschlag hervorgeht. Der Stimmzettel ist nur gültig, wenn darauf maximal ein Wahlvorschlag angekreuzt ist.
8.) Gewählt ist, wer die höchste Stimmenanzahl erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.