Wir freuen uns, Ihnen bekanntgeben zu dürfen, dass sich Studierende, die im Studienjahr 2024/25 an der GMPU in einem ordentlichen Bachelor- oder Masterstudium eingeschrieben sind/waren, für die nachfolgenden Leistungsstipendien bewerben können. Mehrfach-Bewerbungen sind möglich, bei Auswahl wird aber nur ein Stipendium zuerkannt.
Diese Stipendien werden einmal pro Studienjahr ausgeschrieben und durch das zuständige Organ laut Satzung vergeben. Auf die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums besteht kein Rechtsanspruch.
Für alle Leistungsstipendien gilt:
Bewerbungsfrist: 30.09.2025, jeweils formlos an studiendekanate@gmpu.ac.at (Es ist klar kenntlich zu machen, für welche Widmung von Leistungsstipendium die Bewerbung erfolgt!)
Zu erbringende Studiennachweise: Studienerfolgsnachweis, der in beiden Semestern des Studienjahres 2024/25 eine Mindestanzahl von jeweils 30 ECTS nachweist. Anerkannte Leistungen können nicht berücksichtigt werden.
Kriterien zur Auswahl der Stipendien: Notendurchschnitt im Studienjahr 2024/25 nicht schlechter als 2,0; Ebenso darf die Mindeststudiendauer zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht überschritten worden sein.
Die Stipendien werden voraussichtlich im November 2025 vergeben!
Nur vollständige und korrekt eingebrachte Unterlagen können berücksichtigt werden!
Anzahl & Art: 10 Leistungsstipendien
Widmung: Anerkennung hervorragender Studienleistungen
Höhe: Je 750 €
Dieses Leistungsstipendium dient der Anerkennung hervorragender Studienleistungen. Berücksichtigt werden alle Leistungen, die im Studienjahr 2024/25 erbracht wurden (Zeitraum: 01.10.2024-30.09.2025). Die Reihung für die Vergabe des Stipendiums basiert auf dem besten Notendurchschnitt. Fünf Stipendien sind für den Studiengang IGP und fünf für den Studiengang MAK vorgesehen
Anzahl & Art: 6 Leistungsstipendien
Widmung: Exzellente Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten)
Höhe: Je 750 €
Die Beurteilung der Bachelorarbeit bzw. Präsentation und Kolloquium (bzw. Lecture Recital) zur Masterarbeit muss im Studienjahr 2024/25 stattgefunden haben. Drei Stipendien werden für eine wissenschaftliche und drei für eine künstlerisch-wissenschaftliche Abschlussarbeit vergeben. Der Prüfungsausschuss für wissenschaftliche bzw. künstlerisch-wissenschaftliche Arbeiten entscheidet über die Reihung für die Vergabe des Stipendiums, die dem zuständigen Organ zur Vergabe der Stipendien vorgelegt wird.
Zusätzlich geforderte Bewerbungsbeilage: Beilage der Note der Abschlussarbeit