Die COVID-19-Einreiseverordnung wurde bis Ende Mai 2021 verlängert.

Diese Verlängerung hat natürlich auch Auswirkungen für die Studierenden und Lehrenden der Gustav Mahler Privatuniversität für Musik die einmal oder mehrmals die Woche pendeln, da man bei der Einreise weiterhin folgende Schritte beachten muss:

  1. Elektronische Registrierung im Pre Travel Clearance Formular des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. (Deutsch, Englisch).
  2. Mitführen einer Bestätigung über einen negativen Covid-19-Test (Antigentest oder PCR-Test), die nicht älter als 7 Tage ist.

Für die lehrveranstaltungsfreie Zeit über Ostern bedeutet dies: Es wird angeraten, sich vor der Wiedereinreise nach Österreich über die aktuell gültigen Covid-19-Bestimmunten (Testpflicht, evtl. anzutretende Quarantäne etc.) zu informieren.