Ab dem 10. Februar 2021 kommt es zu verschärften Maßnahmen bei der Einreise nach Österreich und auch beim Pendlerverkehr. Bisher war es für Pendler zur Universität nicht notwendig, ein negatives Antigen-Testergebnis (SARS-CoV-2) mitzuführen. Das ändert sich jetzt.
Folgende Regelungen gelten ab dem 10. Februar 2021 bei der Einreise:
- Elektronische Registrierung im Pre Travel Clearance Formular des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. (Deutsch, Englisch).
- Mitführen einer Bestätigung über einen negativen Covid-19-Test (Antigentest oder PCR-Test), die nicht älter als 7 Tage ist. Diese muss von einer Behörde im Heimatland ausgestellt werden.
Die Antigen-Tests, die zurzeit an der GMPU angeboten und durchgeführt werden, haben bei einem Grenzübertritt leider keine Gültigkeit.